AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der MEHA-plus


Geltungsbereich/Allgemein

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge und Kurse der MEHA-plus.

Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn MEHA-plus sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.

Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.


Anmeldung

 

Die Anmeldung ist online über das Kontaktformular auf der Homepage der MEHA-plus unter www.MEHA-plus.de,

per Mail: info@meha-plus.de, postalisch oder telefonisch unter +49 151-14219062, vorzunehmen.

Die Teilnehmer/innen sind mit dem entsprechendem Anmeldeformular / Gutschein der Unfallversicherungsträger anzumelden.

Beachten Sie dazu eventuelle Besonderheiten Ihres Unfallversicherungsträgers.

Der Eingang einer Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Der Vertragsschluss kommt erst nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung  zustande.


Vetragsabschluss

 

Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Buchungsbestätigung durch den Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch MEHA-plus bedarf.

Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen MEHA-plus als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer..

Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.


Abrechnung für Betriebe


Die Teilnehmerliste  muss der MEHA-plus im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten. Für Teilnehmer, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse beizulegen. Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in oder Auftraggeber in bar einzufordern. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 7 Werktagen durch das Unternehmen an MEHA-plus zu senden. Bleibt dies aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich.

a) Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links),

b) angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen),

c) zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse),

d) Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens

e) Name, Vorname, Geburtsdatum – Unterschrift der Teilnehmer/innen erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original),

f) Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens (im Original).


Entgelte


Das Lehrgangs- Kursentgelt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung


Zahlung         


1. Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in bar zu entrichten.

2. Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer erfolgt über die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse. Für die Teilnehmer/innen ist die entsprechende Teilnehmerliste vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der auszubildenden Stelle abzugeben.

3. Sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern, so wird dem Unternehmen des/der betrieblichen Ersthelfer/s die Kosten in Rechnung gestellt.

4. Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das  in der Rechnung genannte Konto der MEHA-plus zu überweisen.


Unternehmens-Lehrgänge


1. Unter 12 Personen darf gemäß DGUV Grundsatz 304-001 Abschnitt 2.4.1  kein Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer stattfinden. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Dies gilt für Erste Hilfe Aus- Fortbildungskurse und Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.


2. Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen, berechnen wir für den Kursausfall 504,00 Euro.


3. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens der Kurs mit weniger als 12 Personen stattfinden, kann per Rechnung abgerechnet werden. Eine Abrechnung über BG/UK ist nicht möglich! Die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen wird berechnet.


4. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 qm haben, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, 20 Personen theoretisch und praktisch zu schulen. Stromquellen müssen vorhanden sein.


Stornierungen


1. Bis 10 Werktage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Unternehmens-Lehrgänge kostenlos möglich.


2. Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 50% der Kursgebühr an.


3. Unter 3 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 100% der Kursgebühr an.


4. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Kosten.


5. Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100% an.


6. Als Berechnungsgrundlage für stornierte Unternehmens-Lehrgänge dient die Mindestteilnehmerzahl.


Teilnahmebescheinigungen


Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften oder Gutschein der Unfallkassen im Original vorliegt.


Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgegeben.



Rücktritt der ausbildenden Stelle


1. Die ausbildende Stelle behält sich das Recht vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, bei Ausfall der Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen bzw. unplanmäßige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere von der ausbildenden Stelle nicht zu vertretenden Umstände die Durchführung des Kurses unmöglich machen.


2. Der/die Teilnehmer/in bzw. das entsprechende Unternehmen wird umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ersatztermin wird angeboten.


Haftung

 

MEHA-plus haftet  für Schaden die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der MEHA-plus oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MEHA-plus beruhen.

Die MEHA-plus übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern.


Urheberrecht


Die Arbeitsmaterialien zu den Lehrgängen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form ohne Einwilligung der MEHA-plus vervielfältigt oder verbreitet werden.

Unterlagen und Präsentationen die auf der Homepage der MEHA-plus oder eines Vertragspartners zur Verfügung stehen, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt und zulässig.


Datenschutz

 

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.meha-plus.de/datenschutz

Die erhobenen Daten für die Erste Hilfe Lehrgänge müssen laut Unfallversicherungsträger fünf Jahre gespeichert werden.

Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.


Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers.

Im Verkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand ausschließlich der Sitz der MEHA-plus.

Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für  Lehrgänge oder Kurse treten mit der Buchungsbestätigung in Kraft.


Stand 01.01.2022


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